Auszüge aus dem Beratungskonzept der Hasetalschule – Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung

Im Rahmen dieses Konzeptes wird nicht allein die Arbeit der Beratungslehrer, sondern auch die Aufgabe der anderen an der Beratung Beteiligten dargestellt.

 Grundsätze der Beratungsarbeit

Für den Beratungsprozess sind folgende Prinzipien wichtig („Säulen der Beratung“):

Freiwilligkeit: Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.

Verschwiegenheit: Ratsuchende können sicher sein, dass die Sachverhalte, die sie der Beratungslehrerin/ Schulsozialarbeiterin anvertrauen, der Schweigepflicht unterliegen und nur mit ihrem Einverständnis an andere weitergegeben werden dürfen.

Unabhängigkeit: Die Beratungslehrerin/Schulsozialarbeiterin ist neutral und die Beratung erfolgt nicht auf Weisung oder mit einem inhaltlichen Auftrag von anderen.

Verantwortlichkeit: Die Beratungslehrerin/Schulsozialarbeiterin greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein und überträgt dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritten.

Die Initiative zur Einschaltung der Beratungslehrerin oder eines anderen Beraters kann von der einzelnen Klassen- oder Fachlehrkraft, der Schulleitung oder einzelnen Koordinatoren, der Schulsozialarbeiterin, den Eltern oder auch vom Schüler selbst ausgehen. Eine enge Verknüpfung von Beratungsgesprächen bei der Beratungslehrerin/Schulsozialarbeiterin mit anderen schulischen Maßnahmen wie z.B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten verbieten sich wegen der oben angeführten Prinzipien. Sollte im Ausnahmefall eine Beratung als „Auflage“ erfolgen (z.B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz), so ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler dazu bereit ist und ob das Einverständnis der Eltern vorliegt.

Gegenstand der Beratung können alle schulischen Problemfelder sein. Die Beratungslehrerin nimmt in diesem Rahmen folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung von Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule;
  • Schullaufbahnberatung einschließlich berufsorientierender Beratung mit Information und Orientierung über Ausbildungsgänge und Abschlüsse sowie Unterstützung bei der Ermittlung der individuellen Voraussetzungen bei Wahlentscheidungen;
  • Arbeit mit Schülergruppen und schulklassenbezogene Beratung (z.B. Trainingsprogramme für das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten, Kommunikationstraining, Sucht- und Drogenprävention);
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Arbeitsagentur) oder Berufsschule;
  • Mitwirkung an der schulinternen Lehrerfortbildung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten.

 Personen des Beratungssystems und deren Aufgaben

Eltern und Schüler, aber auch Kollegen müssen auf ein unkompliziert erreichbares Unterstützungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden. Im Folgenden werden die einzelnen mit Beratung befassten Personen aufgeführt.

Die Schulleitung

  • berät Schüler, Eltern und Kollegen in akuten Fällen und als Begleitung längerer Prozesse.
  • berät fachlich, pädagogisch und in Fragen des Schulrechts.

Die Klassenlehrkräfte

Die Klassenlehrer sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Klassenlehrer die Beratungslehrerin/Schulsozialarbeiterin ein.

Insbesondere nehmen die Klassenlehrer folgende Beratungstätigkeiten wahr:

  • Individuelle Beratung von Schülern und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten.
  • Schullaufbahnberatung von Schülern und Eltern (z. B. Versetzung, Abschlüsse und Übergänge in andere Schulformen).
  • Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens.
  • Die Fachlehrkräfte

Die Fachlehrer sind ebenso wie die Klassenlehrer in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber Schülern einer Lerngruppe und deren Eltern selbstständig wahr. Sie sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schüler und Eltern.

In den Fällen, in denen sie davon ausgehen können, dass Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen einzelner Schüler nicht nur den eigenen Unterricht betreffen und in solchen Fällen, in denen Gruppen von Schülern diese Auffälligkeiten zeigen, nehmen sie Kontakt zur Klassenführung auf und stimmen sich mit ihr ab.

SV-Beratungslehrerin (Vertrauenslehrerin)

Besondere Beratungsaufgaben kommt auf die mit der SV-Beratung beauftragte Lehrkraft zu, die die Schülervertretung der Schule in ihren verfassten Aufgaben berät, sie bei der Konferenzarbeit unterstützt und die Wahlen der Schülervertretung begleitet. Kraft ihres Amtes leitet sie die SV-Versammlungen. Diese Lehrerin genießt das besondere Vertrauen der Schülerschaft und kann bei persönlichen und schulischen Problemen von den Schülern angesprochen werden. Sie vermittelt Gespräche zwischen Kollegen und Schülern.

Schulsozialarbeiterin

Die Schulsozialarbeiterin hat folgende Hauptarbeitsgebiete: Beratung in der Schule und Projekt- und Präventionsarbeit.

Ihre Beratungsarbeit bezieht sich zunächst auf Einzelfallhilfe. Sie berät in Zusammenarbeit mit der Beratungslehrerin einzelne Schüler und Eltern bei Verhaltensauffälligkeiten und in Erziehungsfragen. Bei Bedarf sind Hausbesuche möglich. Sie arbeitet mit Schülern und berät sie im Rahmen der Stärkung ihrer Persönlichkeit.

Ferner werden Lehrkräfte in und mit ihren Klassen unterstützt, Mediationen angeboten und Teambesprechungen mit der Schulleitung und der Beratungslehrerin durchgeführt.

In der Projekt- und Präventionsarbeit begleitet sie in Zusammenarbeit mit der Beratungslehrerin Präventions- bzw. Klassenprojekte (z. B. Mobbing).

Die Schulsozialarbeiterin richtet feste Sprechzeiten für Schüler ein. Besonders in den großen Pausen ist ihre Ansprechfähigkeit gewährleistet.

Sie berichtet jährlich in der Gesamtkonferenz über Schwerpunkte ihrer Arbeit und stellt sich neuen Jahrgängen und deren Eltern vor. Sie nimmt an Fort- und Weiterbildungen teil und ist im Team der Schulsozialarbeiter der Region vernetzt.

Die Beratungslehrerin

  • ist Ansprechpartnerin für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung.
  • versteht sich als gleichberechtigtes Mitglied des Lehrerkollegiums.
  • ist erlassgemäß zweijährig ausgebildet und eingesetzt, erhält für ihre Tätigkeit drei Verlagerungsstunden und wird schulintern in den Bereichen Einzelfallhilfe, Schullaufbahnberatung und Systemberatung tätig.
  • erstellt erlassgemäß das Beratungskonzept der Schule.
  • führt gegebenenfalls Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern und Schülern in der Schule durch.
  • ist zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob sie ggf. selbst den Fall bearbeitet oder ob eine Vermittlung an andere interne oder externe Personen oder Institutionen erfolgen soll.
  • führt Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern (Einzelberatung).
  • pflegt intensiven Austausch mit den am Ort oder außerhalb vorhandenen externen Beratungseinrichtungen.
  • berät Kollegen.
  • konzipiert Projekte und präventive Maßnahmen.
  • Die Beratungslehrerin stellt sich schulintern jedem neuen Jahrgang und seinen Eltern vor. Im Zeitplan der Verlagerungsstunden richtet sie feste Sprechzeiten ein (mit Vereinbarungsterminen am Nachmittag/Abend).

Im Rahmen der Gesamtkonferenz berichtet sie einmal jährlich über die Schwerpunkte ihrer Arbeit und über die das Aufgabenfeld betreffenden Fort- und Weiterbildungen.

 Externe Kooperationspartner der Beratung an der Schule

Die Beratungsstellen, Institutionen zur Lernhilfe und therapeutischen Praxen in der Region sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Das Gesprächsgeheimnis aller Beratenden bleibt gewahrt.

Mit den Jugendämtern, dem Gesundheitsamt, der Arbeitsagentur, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern u.a. kann im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperation für alle Beteiligten nötig und wünschenswert werden.